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1 UVP=Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers / AVP=Apothekenverkaufspreis: Der Apothekenverkaufspreis (AVP, auch Apothekenabgabepreis) ist der gesetzliche festgelegte Verkaufspreis der Apotheken für apothekenpflichtige Arzneimittel, wenn diese zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgegeben würden und berechnet sich aus dem Apothekeneinkaufspreis plus einem Apothekenaufschlag (Apothekenspanne) plus Mehrwertsteuer.
2 Im Vergleich zum UVP bzw. AVP (siehe 1).
3 Der dargestellte Preis ist auf Basis der Arzneimittelpreisverordnung (2001) berechnet und unverbindlich. Der effektive Preis des jeweiligen Anbieters kann von diesem Preis abweichend sein.
4 Im Vergleich zum Preis auf Basis der Arzneimittelpreisverordnung (2001) (siehe 3).

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